In der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen spielen die Bekenntnisschriften eine wichtige Rolle. Dort wird im Grundartikel I zunächst auf Jesus Christus und die Heilige Schrift verwiesen. Und im Grundartikel II werden dann die Bekenntnisse explizit genannt:
»1 Auf diesem Grunde sind in der Evangelischen Kirche von Westfalen evangelisch-lutherische, evangelisch-reformierte und evangelisch-unierte Gemeinden in Verantwortung vor ihrem Bekenntnisstand in einer Kirche verbunden, die gerufen ist, Jesus Christus einmütig zu bezeugen und seiner Sendung in die Welt gehorsam zu sein.
2 In allen Gemeinden gelten die altkirchlichen Bekenntnisse: das Apostolische, das Nicaenische und das Athanasianische Glaubensbekenntnis.
3 In den Gemeinden lutherischen Bekenntnisstandes gelten die Augsburgische Konfession, die Apologie der Augsburgischen Konfession, die Schmalkaldischen Artikel, der Kleine und der Große Katechismus Martin Luthers.
4 In den Gemeinden reformierten Bekenntnisstandes gilt der Heidelberger Katechismus.
5 In den Gemeinden unierten Bekenntnisstandes vollzieht sich die Bindung an das Zeugnis der Heiligen Schrift in Verantwortung vor den altkirchlichen Bekenntnissen und den Bekenntnissen der Reformation.
6 In allen Gemeinden wird die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche von Barmen als eine schriftgemäße, für den Dienst der Kirche verbindliche Bezeugung des Evangeliums bejaht.«
Einige Bekenntnisse sind dabei bekannter als andere. Das Apostolische und das Nicaenische Glaubensbekenntnis finden sich ebenso im Anhang des Evangelischen Gesangbuchs wie der Kleine Katechismus Martin Luthers, der Heidelberger Katechismus und die Augsburgische Konfession. Auch die Barmer Theologische Erklärung ist dort abgedruckt. Andere sind eher den Spezialisten bekannt. An dieser Stelle sind sie alle zusammengestellt und – in angemessener Modernisierung übersetzt – in der deutschen Textfassung verfügbar gemacht.
Diese Zusammenstellung folgt den beiden Teilbänden „Evangelische Bekenntnisse. Bekenntnisschriften der Reformation und neuere Theologische Erklärungen. Im Auftrag der Union Evangelischer Kirche in der Evangelischen Kirche in Deutschland herausgegeben von Rudolf Mau, Bielefeld, 2. Auflage 2008“. Sie wurde möglich durch eine Kooperation mit dem Luther-Verlag.
Zum Erscheinen der ersten Auflage 1997 wurde im Geleitwort formuliert, was auch heute noch gilt:
»In den Bekenntnissen äußert sich der Glaube. Christen glauben an Gott, indem sie Jesus Christus als ihren Herrn bekennen und Leitung durch den Heiligen Geist erbitten. Gegenwärtiges Bekennen geschieht wie schon immer im Hören auf das Wort der Bibel, die Quelle aller Glaubenskenntnis. Angesichts von Irrwegen der Kirche hat im 16. Jahrhundert die Reformation klar bezeugt, was unter allen Umständen gelten muss. Davon sprechen die lutherischen und die reformierten Bekenntnisschriften. Die reformatorischen Kirchen wussten sich dabei wie die Ökumene heute in der Gemeinschaft der Christenheit aller Zeiten, indem sie sich auf die Bekenntnisse der alten Kirche bezog. In der Bindung an die reformatorischen Bekenntnisse wurden im 20. Jahrhundert angesichts neuer Situation des Bekennens Theologische Erklärungen beschlossen, die unverzichtbare Orientierungen für das Leben der Christen und den Weg evangelischer Kirchen heute bieten.“«