Hier finden Sie neuere Bekenntnisse und Lehrzeugnisse auf einen Blick. Zum Ansehen klicken Sie einfach auf einen der unten stehenden Links. Die Bekenntnisse öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster.
Die Barmer Theologische Erklärung
Die Barmer Theologische Erklärung vom 31. Mai 1934 wurde auf der ersten Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche in Wuppertal-Barmen verabschiedet. Maßgeblich, aber nicht nur von Karl Barth vorbereitet, stellte sie eine Art Gründungsurkunde der Bekennenden Kirche dar, mit der sich die evangelische Kirche den Gleichschaltungstendenzen des NS-Staates widersetzte. Als Erklärung einer Synode aus lutherischen, unierten und reformierten Mitgliedern war ihr Bekenntnischarakter zum Teil umstritten – ihre Bedeutung als Lehrzeugnis aber unzweifelhaft. Das Originalmanuskript befindet sich im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen. Im Internet gibt es darüber hinaus eine Digitale Ausstellung zur Barmer Theologischen Erklärung.
Die Leuenberger Konkordie
Die Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa wurde am 16. März 1973 auf dem Leuenberg bei Basel verabschiedet. Zu den inzwischen 106 Unterzeich-nerkirchen gehört auch die Evangelische Kirche von Westfalen. In der Konkordie wurden die seit dem 16. Jahrhundert geltenden theologischen Unterschiede zwischen den verschiedenen reformatorischen Kirchen als nicht mehr kirchentrennend erkannt und benannt. Die fast 100 Mitglieder der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa gewähren einander Abendmahls- und Kanzelgemeinschaft.