Evangelische Bekenntnisse online
»In den Bekenntnissen äußert sich der Glaube.«
Kompendium

Bekenntnisse der Reformation

Hier finden Sie die Bekenntnisse der Reformation auf einen Blick. Zum Ansehen klicken Sie einfach auf einen der unten stehenden Links. Die Bekenntnisse öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster.

Das Augsburger Bekenntnis

Das Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana) wurde auf dem Reichstag 1530 in Augsburg von den reformatorischen Fürsten und Reichsstädten dem Kaiser vorgelegt. Es fußte auf verschiedenen Vorarbeiten, auch von Martin Luther, und wurde vor allem von Philipp Melanchthon verfasst. Das Augsburger Bekenntnis ist als das grundlegendste reformatorische Bekenntnis bezeichnet worden und stellt die evangelische Lehre umfassend dar. Es existieren eine deutsche und eine lateinische Fassung aus dem Jahr 1530 sowie eine überarbeitete lateinische (Confessio Augustana variata) aus dem Jahr 1540.

Die Apologie des Augsburger Bekenntnisses

Die Apologie (Verteidigung) des Augsburger Bekenntnisses ist die reformatorische Reaktion auf die »altgläubige« Widerlegung (Konfutation) des Augsburger Bekenntnisses. Dieser von Philipp Melanchthon verfasste Kommentar entstand ebenfalls 1530 und ist die ausführlichste der hier verzeichneten evangelischen Bekenntnisschriften.

Die Schmalkaldischen Artikel

Die Schmalkaldischen Artikel wurden 1536/1537 von Martin Luther verfasst und von den evangelischen Theologen des Schmalkaldischen Bundes angenommen. Sie sollten zur Darlegung der evangelischen Lehre dienen, für den – nicht eingetretenen – Fall, dass dies auf einem Konzil erforderlich sein sollte. Gleichzeitig sind die Artikel von Luthers auch krankheitsbedingter Absicht geprägt, seinen Glauben testamentarisch festzuhalten.

Abhandlung über die Amtsgewalt des Papstes und der Bischöfe

Die Abhandlung (Tractatus) über die Amtsgewalt des Papstes und der Bischöfe wurde 1537 von Philipp Melanchthon als Ergänzung zu dem Augsburger Bekenntnis verfasst, wo das Thema nicht behandelt worden war. Es war von den in Schmalkalden tagenden evangelischen Fürsten erbeten und dort von ihnen angenommen worden.

Der Kleine Katechismus

Martin Luthers Kleiner Katechismus entstand auf der Grundlage einer Reihe von Predigten, die Luther über die zentralen Stücke des christlichen Glaubens (Glaubensbekenntnis, Vaterunser, Doppelgebot der Liebe, Zehn Gebote) gehalten hatte. Er war vor allem für die alltägliche häusliche Unterweisung der Familie und Dienstleute durch den »Hausvater« gedacht und wurde 1529 als Handbuch veröffentlicht, um die christliche Grundbildung in breiten Volksschichten zu verbessern. Er erlangte schnell große Verbreitung und Wirkung.

Der Große Katechismus

Auch Martin Luthers Großer Katechismus wurde 1529 veröffentlicht und bot eine ausführlichere Unterrichtung der Pfarrer über die durch sie zu vermittelnden Inhalte des christlichen Glaubens. Dabei verzichtete er auf polemische Abgrenzungen und eine spezifisch theologische Fachsprache.  Der Große Katechismus verstand alle Aussagen als Auslegung des Ersten Gebots (»Du sollst nicht andere Götter haben«).

Der Heidelberger Katechismus

Der Heidelberger Katechismus beruhte vor allem auf Formulierungen von Zacharius Ursinus und wurde 1563 als Katechismus der kurpfälzischen Landes-kirche veröffentlicht. Er entwickelte sich schnell zum bekanntesten Katechismus und zur verbreitetsten Bekenntnisschrift der reformierten Kirchen. Anders als Luthers Katechismen behandelt er die zentralen christlichen Glaubensinhalte nicht nacheinander (»systematisch«), sondern in einem inneren Argumentationszusammenhang (»analytisch«).

Bekenntnis des Glaubens

Das ursprünglich französische Bekenntnis des Glaubens (Confession de foi) wurde 1559 von dem Genfer Reformator Johannes Calvin für die evangelisch-reformierte Nationalsynode Frankreichs verfasst. Durch die Hugenottengemeinden  wurde es auch in Deutschland verbreitet.

Kirchliche Ordnung

Auch die Kirchliche Ordnung (Discipline ecclésiastique) wurde 1559 von der Nationalsynode der Reformierten Kirche Frankreichs angenommen. Als Kirchenordnung trat sich nicht nur im Ursprungsland in Kraft, sondern beispielsweise auch in Preußen, wo sie Kurfürst Friedrich III. 1689 im Potsdamer Edikt als für die französischsprachigen Protestantengemeinden gültig benannte.

Die Konkordienformel

Die Bündige Zusammenfassung strittiger Artikel (Epitome der Konkordienformel) war der erste Teil der Konkordienformel, die 1580 zum 50-jährigen Jubiläum des Augsburger Bekenntnisses als dessen erläuternde und klärende Wiederholung veröffentlicht wurde. Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen theologischen und lehrmäßigen Aufsplitterung des Luthertums stellte sie den Versuch dar, eine übergreifende Einigkeit zu erzielen. Traditionell wird die Konkordienformel bzw. das durch sie eingeleitete Konkordienbuch als Abschluss lutherischer Bekenntnisbildung angesehen.