Die Bekenntnisschriften - page 549

Leuenberger Konkordie
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nommen. Die Kirchen werden jedoch bei diesen Regelungen die Konkordie berück-
sichtigen.
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Allgemein gilt, daß die Erklärung der Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft und die
gegenseitige Anerkennung der Ordination die in den Kirchen geltenden Bestimmun-
gen für die Anstellung im Pfarramt, die Ausübung des pfarramtlichen Dienstes und
die Ordnungen des Gemeindelebens nicht beeinträchtigen.
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Die Frage eines organisatorischen Zusammenschlusses einzelner beteiligter Kirchen
kann nur in der Situation entschieden werden, in der diese Kirchen leben. Bei der
Prüfung dieser Frage sollten folgende Gesichtspunkte beachtet werden:
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Eine Vereinheitlichung, die die lebendige Vielfalt der Verkündigungsweisen, des
gottesdienstlichen Lebens, der kirchlichen Ordnung und der diakonischen wie gesell-
schaftlichen Tätigkeit beeinträchtigt, würde dem Wesen der mit dieser Erklärung
eingegangenen Kirchengemeinschaft widersprechen. Andererseits kann aber in be-
stimmten Situationen der Dienst der Kirche um des Sachzusammenhanges von Zeug-
nis und Ordnung willen rechtliche Zusammenschlüsse nahelegen. Werden organisato-
rische Konsequenzen aus der Erklärung der Kirchengemeinschaft gezogen, so darf die
Entscheidungsfreiheit der Minoritätskirchen nicht beeinträchtigt werden.
d) Ökumenische Aspekte
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Indem die beteiligten Kirchen unter sich Kirchengemeinschaft erklären und ver-
wirklichen, handeln sie aus der Verpflichtung heraus, der ökumenischen Gemein-
schaft aller christlichen Kirchen zu dienen.
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Sie verstehen eine solche Kirchengemeinschaft im europäischen Raum als einen
Beitrag auf dieses Ziel hin. Sie erwarten, daß die Überwindung ihrer bisherigen Tren-
nung sich auf die ihnen konfessionell verwandten Kirchen in Europ
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und in anderen
Kontinenten auswirken wird, und sind bereit, mit ihnen zusammen die Möglichkeit
von Kirchengemeinschaft zu erwägen.
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Diese Erwartung gilt ebenfalls für das Verhältnis des Lutherischen Weltbundes und
des Reformierten Weltbundes zueinander.
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Ebenso hoffen sie, daß die Kirchengemeinschaft der Begegnung und Zusammenar-
beit mit Kirchen anderer Konfessionen einen neuen Anstoß geben wird. Sie erklären
sich bereit, die Lehrgespräche in diesen weiteren Horizont zu stellen.
13 Als mit den reformatorischen Kirchen konfessionsverwandte Kirchen sind Methodisten, Anglikaner, die Brüder-
gemeine, Baptisten gemeint.
1...,539,540,541,542,543,544,545,546,547,548 549
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