Die Bekenntnisschriften - page 541

Leuenberger Konkordie
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Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa
(Leuenberger Konkordie)
16. März 1973
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Die dieser Konkordi
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zustimmenden lutherischen, reformierten und aus ihnen her-
vorgegangenen unierten Kirchen sowie die ihnen verwandten vorreformatorischen
Kirchen der Waldenser und der Böhmischen Brüder stellen aufgrund ihrer Lehrge-
spräche unter sich das gemeinsame Verständnis des Evangeliums fest, wie es nach-
stehend ausgeführt wird. Dieses ermöglicht ihnen, Kirchengemeinschaft
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zu erklären
und zu verwirklichen. Dankbar dafür, daß sie näher zueinander geführt worden sind,
bekennen sie zugleich, daß das Ringen um Wahrheit und Einheit in der Kirche auch
mit Schuld und Leid verbunden war und ist.
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Die Kirche ist allein auf Jesus Christus gegründet, der sie durch die Zuwendung sei-
nes Heils in der Verkündigung und in den Sakramenten sammelt und sendet. Nach
reformatorischer Einsicht ist darum zur wahren Einheit der Kirche die Übereinstim-
mung in der rechten Lehre des Evangeliums und in der rechten Verwaltung der Sa-
kramente notwendig und ausreichend
.
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Von diesen reformatorischen Kriterien leiten
die beteiligten Kirchen ihr Verständnis von Kirchengemeinschaft her, das im folgen-
den dargelegt wird.
1 Der Begriff „Konkordie“ ist gebildet nach den lateinischen Wörtern „concordare“ bzw. „concordia“ = „einig
sein“ bzw. „Eintracht, Harmonie“. Als Titel für eine gemeinsame Lehrerklärung wird der Begriff Konkordie
verwendet in Anknüpfung an die Reformationszeit, in der es eine Reihe von Konsensbemühungen zwischen Lu-
theranern und Reformierten gab, die diesen Namen trugen, z. B. die Wittenberger Konkordie von 1536.
2 Kirchengemeinschaft als Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft von im übrigen selbständig bleibenden Kirchen
ist zu unterscheiden von einer Kirchenvereinigung bzw. -union, in der zwei oder mehrere selbständige Kirchen
sich zu einer Kirche zusammenschließen. Die Konkordie ist kein solcher Zusammenschluß von Kirchen, sie
schließt ihn aber auch nicht aus (vgl. Art. 44).
3 Zitat von Artikel 7 des Augsburger Bekenntnisses. Im gleichen Sinne äußert sich Johannes Calvin: „Überall, wo
wir wahrnehmen, daß Gottes Wort lauter gepredigt und gehört wird und die Sakramente nach der Einsetzung
Christi verwaltet werden, läßt sich auf keinerlei Weise daran zweifeln, daß wir die Kirche Gottes vor uns haben.“
(Unterricht in der christlichen Religion IV, 1.9).
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