Die Bekenntnisschriften - page 8

Das Augsburger Bekenntnis
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Eure Kaiserliche Majestät machte den Kurfürsten, Fürsten und anderen Ständen
dann hier in Augsburg zu Beginn dieser Versammlung unter anderem den Vorschlag,
die einzelnen Reichsstände sollten aufgrund des Kaiserlichen Ausschreibens ihre
Meinung und Auffassung in deutscher und lateinischer Sprache darstellen und vorle-
gen. Darüber wurde beraten und am vergangenen Mittwoch Eurer Kaiserlichen Ma-
jestät geantwortet, daß wir, was uns angeht, am Freitag die Artikel unseres Bekennt-
nisses darbieten würden. Deshalb, um dem Willen Eurer Kaiserlichen Majestät zu
entsprechen, legen wir in dieser Religionssache das Bekenntnis unserer Prediger und
unserer selbst dar. [Es zeigt,] welche Lehre aufgrund der Heiligen Schrift und des
reinen Wortes Gottes jene [Prediger] bisher bei uns überliefert haben.
[46] Wenn nun die anderen Kurfürsten, Fürsten und Reichsstände in gleicher Wie-
se in lateinischen und deutschen Schriften, dem erwähnten Ausschreiben der Kaiserli-
chen Majestät entsprechend, ihre Auffassungen in der Religionssache vorlegen wer-
den, so erklären wir uns, mit gebührendem Gehorsam gegenüber Eurer Kaiserlichen
Majestät als unserm gütigsten Herrn, bereit, uns mit den genannten Fürsten, unseren
Freunden, und den Ständen über ein geeignetes und annehmbares Vorgehen freund-
lich zu verständigen, um uns, soweit es ehrenvoll geschehen kann, zu einigen.
Nachdem die Sache auf diese Weise zwischen unseren Parteien, beiderseits unter
Vorlage von Schriften, friedlich und ohne gehässigen Streit behandelt wurde, möge,
Gott gebe es, der Zwiespalt aufgehoben und zur einen wahren einträchtigen Religion
zurückgeführt werden. Wie wir alle, nach dem Wortlaut des Ausschreibens Eurer
Kaiserlichen Majestät, unter dem einen Christus sein, kämpfen und den einen Chri-
stus bekennen sollen, mögen wir auch alle zur Wahrheit Gottes geleitet werden. Das
ist es, was wir mit heißen Gebetswünschen von Gott erbitten, daß er bei dieser Sache
helfen und Frieden verleihen möge.
Wenn aber, was die übrigen Kurfürsten, Fürsten und Stände als die andere Partei
betrifft, solche Behandlung der Sache im Sinne des Ausschreibens Eurer Kaiserli-
chen Majestät nicht vorankommen und ohne Frucht bleiben würde, so geben wir doch
zum Zeugnis, daß wir nichts verweigern, was auf irgendeine [47] Weise zum Errei-
chen einer christlichen Eintracht, die mit Gott und einem guten Gewissen bestehen
kann, beitragen kann. Das werden aus diesem unserm und der Unseren Bekenntnis
auch Eure Kaiserliche Majestät, ferner auch die übrigen Kurfürsten und Reichsstände
und alle, die in Liebe und Eifer der wahren Religion verpflichtet sind – alle, die diese
Sache mit gerechtem Sinn hören werden –, gnädig zu erkennen und zu verstehen ge-
ruhen.
Eure Kaiserliche Majestät hat den Kurfürsten, Fürsten und Reichsständen nicht nur
einmal, sondern oftmals gnädig zu erkennen gegeben und beim Reichstag zu Speyer,
der im Jahr des Herrn 1526 gehalten wurde, nach gegebener, festgelegter Instruktion
zitieren und öffentlich verlesen lassen, daß Eure Kaiserliche Majestät in dieser Reli-
gionssache aus bestimmten Gründen, die damals angeführt wurden, keine Entschei-
dung treffen, sondern sich beim Papst für die Einberufung eines Konzils einsetzen
wolle. Dies wurde weiter ausgeführt beim nächsten Speyerer Reichstag vor einem
Jahr, wo Eure Kaiserliche Majestät durch Herrn Ferdinand, den König zu Böhmen
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