Die Bekenntnisschriften - page 308

Der Kleine Katechismus
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vermögen, sollten diese Tafel
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und diese kleine Schrift nehmen und dem Volk Wort
für Wort vorsprechen, und zwar so:
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Erstens und vor allen Dingen hüte sich der Prediger und meide verschiedenerlei Texte
und Formen der Zehn Gebote, des Vaterunsers, des Glaubensbekenntnisses, der Sa-
kramente u.s.w.; vielmehr nehme er eine Fassung, bei der er bleibe und die er immer
einübt, ein Jahr wie das andere. Das junge und einfältige Volk muß man mit einem
bestimmten Text und [nur einer] Form lehren, sonst werden sie sehr leicht verwirrt,
wenn man heute so und übers Jahr so lehrt, als wollte man es verbessern. Damit geht
alle Mühe und Arbeit verloren.
Das haben die lieben Väter auch wohl gesehen, die das Vaterunser, das Glaubensbe-
kenntnis, die Zehn Gebote alle auf eine Weise gebraucht haben. Darum sollen wir
auch bei den jungen und einfältigen Leuten diese Stücke so lehren, daß wir nicht eine
Silbe verrücken oder ein Jahr anders als im anderen es darbieten oder vorsprechen.
Darum wähle dir, welche Form du willst, und bleibe immer dabei. Wenn du aber bei
den Gelehrten und Verständigen predigst, magst du dein Können beweisen und diese
Stücke so vielgestaltig machen und so meisterlich drehen, wie du kannst. Aber bei
dem jungen Volk bleib bei einer bestimmten unveränderten Form und Weise und lehre
sie zu allererst diese Stücke, nämlich die Zehn Gebote, das Glaubensbekenntnis, das
Vaterunser u.s.w., dem Text folgend von Wort zu Wort, daß sie es auch nachsagen
können und auswendig lernen.
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Die es aber nicht lernen wollen, denen sage man, wie sie [damit] Christus verleugnen
und keine Christen sind. Sie sollen auch nicht zum Sakrament zugelassen werden,
kein Kind aus der Taufe heben, auch kein Stück der christlichen Freiheit in Anspruch
nehmen, sondern einfach dem Papst und seinen Beamten, dazu dem Teufel selbst
überlassen bleiben. Dazu sollen ihnen die Eltern und Hausherrn Essen und Trinken
versagen und sie anzeigen, daß der Fürst solche rohen Leute aus dem Land jagen mö-
ge u.s.w.
Denn obwohl man niemand zum Glauben zwingen kann oder soll, so soll man doch
die Leute dahin weisen und bringen, daß sie wissen, was Recht und Unrecht ist dort,
wo sie wohnen, sich nähren und leben wollen. Denn wer in einer Stadt wohnen will,
der soll das Stadtrecht kennen und halten, das er für sich in Anspruch nehmen will,
gleichgültig, ob er glaubt oder im Herzen ein Schalk oder Spitzbube ist.
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Zum zweiten, wenn sie den Text nun gut kennen, lehre sie danach auch seinen Sinn,
so daß sie wissen, was es bedeutet. Und nimm dir [dafür] abermals die Fassung dieser
Tafeln oder sonst eine kurze, einheitliche Form, die du willst, und bleibe dabei, verän-
dere keine Silbe, wie der Text jetzt lautet, und nimm dir dazu Zeit. Denn es ist nicht
nötig, daß du alle Stücke auf einmal vornimmst, sondern eins nach dem anderen.
Wenn sie das erste Gebot wohl verstanden haben, dann nimm dir das zweite vor, und
so fort. Sonst werden sie überschüttet, so daß sie keines richtig behalten.
7 Vgl. oben die Einleitung.
1...,298,299,300,301,302,303,304,305,306,307 309,310,311,312,313,314,315,316,317,318,...549
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