Abhandlung über die Amtsgewalt des Papstes und der Bischöfe
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Unrecht ist auch das Gesetz über die Ehelosigkeit der Priester. Es sind noch andere
Fallstricke für die Gewissen in ihren Gesetzen, die man hier nicht alle aufzählen muß.
Es genügt, dargelegt zu haben, daß in den Ehesachen viele Gesetze des Papstes
unrecht sind, weshalb die weltlichen Behörden andere Gerichte einsetzen müssen.
Da also die Bischöfe, die dem Papst ergeben sind, gottlose Lehre und gottlose Kulte
verteidigen, keine frommen Prediger ordinieren, sondern im Gegenteil die Grausam-
keit des Papstes unterstützen, dazu den Pfarrern ihre Rechtsprechungsbefugnis
weggenommen haben und diese nur in tyrannischer Weise ausüben, und da sie
schließlich in Ehesachen viele unrechte Gesetze anwenden, gibt es genügend viele
und notwendige Gründe, warum die Gemeinden sie nicht als Bischöfe anerkennen.
Sie selbst aber wissen noch genau, daß die Geldmittel den Bischöfen als freiwillige
Gaben zur Verwaltung und zum Nutzen der Gemeinden gegeben worden sind, wie die
Regel lautet: Die Einkünfte werden wegen der Aufgabe gegeben.
Deshalb können sie jene Gaben nicht guten Gewissens besitzen. Und sie betrügen
indessen die Kirche, die jene Mittel zur Besoldung der Geistlichen, zur Finanzierung
der Studien und zur Unterstützung von Armen sowie zur Einrichtung [496] von
Gerichten, insbesondere für Ehesachen, dringend benötigt. So groß ist nämlich die
Vielfalt und Größe der Streitigkeiten in Ehesachen, daß man dafür ein besonderes
Gericht braucht, zu dessen Unterhaltung die Kirche Mittel benötigt. Petrus sagte
voraus, daß gottlose Bischöfe kommen würden, die die milden Gaben der Gemeinden
zum Luxus mißbrauchen und ihr Amt vernachlässigen (2. Petr 2, 3). Es sollen also
jene, die die Kirche betrügen, wissen, daß sie auch für dieses Verbrechen von Gott
gestraft werden.