Die Bekenntnisschriften - page 472

Bekenntnis des Glaubens
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getauft sind, nicht einer zweiten Taufe bedürftig sind. Indessen kann man wegen der
Verderbnisse, die es dort gibt, dort nicht die Kinder zur Taufe bringen, ohne sich zu
beflecken.
29. Was die wahre Kirche betrifft, so glauben wir, daß sie regiert werden müsse nach
der Ordnung, die unser Herr Jesus Christus eingerichtet hat, das heißt, daß es Pasto-
ren, Vorsteher und Diakone geben muß (Apg 6, 3–5; Eph 4, 11; 1. Tim 3), damit die
reine Lehre ihren Lauf nimmt, die Laster gebessert und unterdrückt werden und damit
die Armen und alle anderen Angefochtenen in ihren Nöten unterstützt und die Ver-
sammlungen gehalten werden im Namen Gottes zur Erbauung von Großen und Klei-
nen.
30. Wir glauben, daß alle wahren Pastoren, an welchem Ort sie auch sein mögen, die-
selbe Autorität und die gleiche Macht haben unter einem einzigen Haupt, einzigen
Herrn und einzigen allgemeinen Bischof Jesus Christus (Mt 20, 26 f.; 18, 2–4), und
daß aus diesem Grunde keine Gemeinde irgendeine Gewalt oder Herrschaft über eine
andere beanspruchen darf.
31. Wir glauben, daß niemand sich aus eigener Autorität eindrängen darf zur Gemein-
deleitung (Mt 28, 18 f.; Mk 16, 15; Joh 15, 16), sondern daß dies durch Wahl gesche-
hen muß (Apg 1, 21), soweit es möglich ist und Gott es zuläßt. Diese Ausnahme fügen
wir ausdrücklich hinzu, weil es manchmal nötig gewesen ist und selbst zu unserer
Zeit, wo der Zustand der Kirche gestört war, daß Gott Leute auf außerordentliche
Weise erweckt hat, um die Kirche, die in Verfall und Verwüstung darniederlag, wie-
derherzustellen. Aber wie dem auch sei, wir glauben, daß man sich immer an diese
Regel halten müsse, daß alle Pastoren, Vorsteher und Diakone ein Zeugnis haben, zu
ihrem Amt berufen zu sein (Gal 1, 15; 1. Tim 3, 7–10.15).
32. Wir glauben auch, daß es gut und nützlich ist, wenn die, die zu Superintendenten
gewählt sind, untereinander sich beraten, welches Mittel sie anzuwenden haben zur
Leitung des ganzen Leibes (Apg 15, 2.6 f.25.28), jedoch allemal so, daß sie niemals
abweichen von dem, was uns darin von unserem Herrn Jesus Christus verordnet ist.
Das hindert aber nicht, daß es nicht irgendwelche Sonderbestimmungen an jedem Ort
gibt, je nachdem die Zweckmäßigkeit es erfordert (1. Kor 14, 40).
33. Indessen schließen wir alle menschlichen Erfindungen und alle Gesetze aus, die
man unter dem Vorwand des Gottesdienstes einführen möchte, durch die man die Ge-
wissen binden möchte (Röm 16, 17 f.; 1. Kor 3, 11), sondern nehmen allein das an,
was dazu geschieht und geeignet ist, die Eintracht zu fördern und einen jeden vom Ersten
bis zum Letzten im Gehorsam zu halten; wobei wir zu befolgen haben, was unser Herr
Jesus Christus in Beziehung auf den Kirchenbann angeordnet hat (Mt 18, 17), den wir
gutheißen und als notwendig bekennen mit allem, was dazugehört.
34. Wir glauben, daß die Sakramente dem Worte hinzugefügt sind zur weiteren Bestä-
tigung (1. Kor 10; 11, 23 f.; 2. Mose 12, 3), damit sie uns Unterpfänder und Kennzei-
chen der Gnade Gottes seien und um durch dieses Mittel unserem Glauben zu helfen
und ihn zu unterstützen wegen der Schwachheit und Schwerfälligkeit, die uns eigen
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