Die Bekenntnisschriften - page 476

Kirchliche Ordnung
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Die kirchliche Ordnung
ist hier nach ihrem ersten inhaltlichen Plan wiedergegeben,
wie er enthalten ist in den Schriften der Apostel
1. Erstens darf keine Kirche sich ein Vorrecht oder die Herrschaft über eine andere
anmaßen.
2. In jeder Versammlung zum Kolloquium und jeder Synode soll ein Vorsitzender mit
allgemeinem Einverständnis gewählt werden, um das Kolloquium oder die Synode zu
leiten und das dort Nötige zu tun. Dieses Amt soll beendet sein mit jedem Kolloqui-
um, jeder Synode oder Kirchenversammlung.
3. Die Prediger sollen zu jeder Synode einen Ältesten oder einen Diakon ihrer Kirche
oder mehrere mitbringen.
4. Bei den Generalsynoden, die sich versammeln, wenn es für die Kirchen nötig ist,
soll eine gütige und brüderliche Beurteilung aller, die daran teilnehmen, stattfinden.
Danach soll das Mahl unseres Herrn Jesus Christus gefeiert werden.
5. Die Prediger und wenigstens ein Ältester oder Diakon jeder Kirche oder Provinz
sollen sich zweimal im Jahr versammeln.
6. Die Prediger sollen im Konsistorium durch die Ältesten und Diakonen erwählt
werden. Und sie sollen der Gemeinde, für die sie bestimmt sind, vorgestellt werden.
Wenn es einen Widerspruch gibt, soll es Sache des Konsistoriums sein, darüber zu
urteilen. Für den Fall, daß von der einen oder anderen Seite Unzufriedenheit entsteht,
soll das Ganze der Provinzialsynode vorgetragen werden, nicht um die Gemeinde zu
nötigen, den erwählten Prediger anzunehmen, sondern damit dieser sich rechtfertigen
könne.
7. Prediger sollen von anderen Kirchen nicht ohne beglaubigte Empfehlungsschreiben
entsandt werden. Ohne diese oder ohne eine Prüfung sollen sie nicht angenommen
werden.
8. Diejenigen, die erwählt werden, sollen das festgelegte Glaubensbekenntnis unter-
schreiben, sowohl bei den Kirchen, bei denen sie erwählt worden sind, als auch bei
den anderen, zu denen sie entsandt sein werden. Und die Wahl soll bestätigt werden
durch Gebete und durch die Auflegung der Hände der Prediger, aber ohne irgend-
welchen Aberglauben.
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