Die Bekenntnisschriften - page 483

Bündige Zusammenfassung strittiger Artikel
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verwerfen hiermit alle Ketzereien und Lehren, die im Widerspruch zu ihnen in die
Kirche Gottes eingeführt worden sind.
3. Was aber die Trennung in Glaubensdingen angeht, die zu unseren Zeiten aufgebro-
chen ist, so halten wir zur Gewährleistung des einhelligen Konsenses und Erklärung
unseres christlichen Glaubens und Bekenntnisses, besonders gegen das Papsttum und
dessen falschen Gottesdienst, Abgötterei, Aberglauben und gegen andere Sekten, die
erste, unveränderte Augsburgische Konfession, welche Kaiser Karl V. in Augsburg im
Jahre 1530 in der großen Reichsversammlung übergeben worden ist, für unser
Symbolum in dieser Zeit, zusammen mit ihrer Apologie und den in Schmalkalden im
Jahre 1537 aufgestellten und von den herausragendsten Theologen damals unter-
schriebenen Artikeln
.
3
Und weil solche Dinge auch den einfachen Laien und die Se-
ligkeit seiner Seele betreffen, bekennen wir uns auch zu dem Kleinen und Großen
Katechismus Doktor Luthers – so wie diese beiden Katechismen in den Bänden der
Schriften Luthers enthalten sind – als zu einer Laienbibel, in der alles zusammenge-
faßt ist, von dem die Heilige Schrift ausführlich handelt und was ein Christ zu seiner
Seligkeit wissen soll.
4
Nach dieser Anleitung – wie oben ausgeführt – sollen alle Lehren ausgerichtet und
was ihnen entgegensteht als widersprüchlich zu der einhelligen Erklärung unseres
Glaubens verworfen und verdammt werden.
Auf diese Weise wird der Unterschied zwischen der Heiligen Schrift des Alten und
Neuen Testaments und allen anderen Schriften erhalten, und allein die Heilige Schrift
bleibt einziger Richter, Regel und Richtschnur, nach welcher als dem einzigen Prüf-
stein alle Lehren erwogen und beurteilt werden sollen und müssen, ob sie gut oder
böse, recht oder unrecht sind.
Die anderen Symbola und herangezogenen Schriften aber sind nicht Richter wie die
Heilige Schrift, sondern allein Zeugnis und Erklärung des Glaubens. So ist die Heilige
Schrift zu allen Zeiten, wenn Glaubensartikel strittig waren, in der Kirche Gottes von
den damals Lebenden verstanden und ausgelegt und die ihr widersprechende Lehre
verworfen und verdammt worden.
I. Von der Erbsünde
Die Hauptstreitfrage
Ob die Erbsünde eigentlich und ohne allen Unterschied die verderbte Natur, Substanz
und Wesen des Menschen oder wenigstens der herausragendste und beste Teil seines
Wesens sei wie die vernünftige Seele selbst in ihrem höchsten Grad und Kräften,
3 Siehe Band 1: Das Augsburger Bekenntnis; Die Apologie des Augsburger Bekenntnisses; Die Schmalkaldischen
Artikel. Nicht ausdrücklich genannt, aber mit gemeint (als vermeintlicher Anhang zu den Schmalkaldischen
Artikeln) ist die Abhandlung über die Amtsgewalt und den Vorrang des Papstes; vgl. die Einleitung zu dieser,
Band 1, S. 342.
4 S. o. in diesem Band.
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