Die Barmer Theologische Erklärung
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Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage
der Deutschen Evangelischen Kirche
Die Deutsche Evangelische Kirche ist nach den Eingangsworten ihrer Verfassung
vom 11. Juli 1933 ein Bund der aus der Reformation erwachsenen, gleichberechtigt
nebeneinanderstehenden Bekenntniskirchen. Die theologische Voraussetzung der
Vereinigung dieser Kirchen ist in Art. 1 und Art. 2,1 der von der Reichsregierung am
14. Juli 1933 anerkannten Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche angege-
ben:
Art. 1: Die unantastbare Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche ist das
Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und in den
Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist. Hierdurch werden die
Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt.
Art. 2: Die Deutsche Evangelische Kirche gliedert sich in Kirchen (Landeskirchen).
Wir, die zur Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche vereinigten Ver-
treter lutherischer, reformierter und unierter Kirchen, freier Synoden, Kirchentage
und Gemeindekreise erklären, daß wir gemeinsam auf dem Boden der Deutschen
Evangelischen Kirche als eines Bundes der deutschen Bekenntniskirchen stehen. Uns
fügt dabei zusammen das Bekenntnis zu dem einen Herrn der einen, heiligen, allge-
meinen und apostolischen Kirche.
Wir erklären vor der Öffentlichkeit aller evangelischen Kirchen Deutschlands, daß
die Gemeinsamkeit dieses Bekenntnisses und damit auch die Einheit der Deutschen
Evangelischen Kirche aufs schwerste gefährdet ist. Sie ist bedroht durch die in dem
ersten Jahr des Bestehens der Deutschen Evangelischen Kirche mehr und mehr sicht-
bar gewordene Lehr- und Handlungsweise der herrschenden Kirchenpartei der Deut-
schen Christen und des von ihr getragenen Kirchenregimentes. Diese Bedrohung be-
steht darin, daß die theologische Voraussetzung, in der die Deutsche Evangelische
Kirche vereinigt ist, sowohl seitens der Führer und Sprecher der Deutschen Christen
als auch seitens des Kirchenregimentes dauernd und grundsätzlich durch fremde Vor-
aussetzungen durchkreuzt und unwirksam gemacht wird. Bei deren Geltung hört die
Kirche nach allen bei uns in Kraft stehenden Bekenntnissen auf, Kirche zu sein. Bei
deren Geltung wird also auch die Deutsche Evangelische Kirche als Bund der Be-
kenntniskirchen innerlich unmöglich.
Gemeinsam dürfen und müssen wir als Glieder lutherischer, reformierter und
unierter Kirchen heute in dieser Sache reden. Gerade weil wir unseren verschiedenen