Die Bekenntnisschriften - page 524

Die Barmer Theologische Erklärung
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Einbringungsreferat Hans Asmussens
„Die Deutsche Evangelische Kirche ist nach den Eingangsworten ihrer Verfassung
vom 11. Juli 1933 ein Bund der aus der Reformation erwachsenen, gleichberechtigt
nebeneinanderstehenden Bekenntniskirchen. Die theologische Voraussetzung der
Vereinigung dieser Kirchen ist in Artikel 1 und Artikel 2,1 der von der Reichsregie-
rung am 14. Juli 1933 anerkannten Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche
angegeben:
Artikel 1: Die unantastbare Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche ist das
Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und in den
Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist. Hierdurch werden die
Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt.
Artikel 2,1: Die Deutsche Evangelische Kirche gliedert sich in Kirchen (Landes-
kirchen).“
Mit diesen Worten beginnt die theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage in der
Deutschen Evangelischen Kirche. Sie will mit ihnen Nachstehendes zum Ausdruck
bringen:
Die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche ist nicht gleichbedeu-
tend mit der Gründung einer neuen Kirche. Vielmehr setzt sie sich zusammen aus
Vertretern derjenigen Bekenntniskirchen, welche im Jahre 1933 durch die Verfas-
sung der Deutschen Evangelischen Kirche in diese zusammengefaßt wurden. Sie ist
also Vertretung in rechtmäßiger Nachfolge der bisherigen Landeskirchen. In der Zu-
sammenfassung durch die Verfassung von 1933 lag nach dem Willen des Gesetzge-
bers nicht, daß die bestehenden Kirchen aufhören sollten zu sein, was sie sind: Be-
kenntniskirchen. Darum trug die Zusammenfassung den Charakter eines
Bundes
, in
welchem weitergeführt wurde, was im Deutschen Evangelischen Kirchenbund bereits
vorher angestrebt worden war. Jede Veränderung dieser Art der Zusammengehörig-
keit hätte unabsehbare rechtliche und vor allen Dingen kirchliche Folgen nach sich
gezogen.
Die Verfassung bringt zum Ausdruck, daß die Deutsche Evangelische Kirche nur
auf bestimmten kirchlichen und theologischen Voraussetzungen aufgebaut werden
kann. Darum dürfen auch nur bestimmte
theologische
und
kirchliche
Ziele gesteckt
werden. Diese Voraussetzungen und diese Ziele ergeben sich für die Deutsche Evan-
gelische Kirche allein „aus dem Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der
Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht
getreten ist“.
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