Die Bekenntnisschriften - page 516

Bündige Zusammenfassung strittiger Artikel
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5. Daß die Kinder nicht getauft werden sollen, bis sie in den vollen Besitz ihres Ver-
standes gekommen sind und ihren Glauben selbst bekennen können.
6. Daß die Kinder der Christen, weil sie von christlichen und gläubigen Eltern gebo-
ren sind, auch ohne die Taufe und vor der Taufe heilig und Gottes Kinder seien. Des-
wegen halten sie auch die Kindertaufe nicht für wichtig und fördern sie auch nicht,
gegen die ausdrücklichen Worte der Verheißung Gottes, welche sich allein auf die
erstreckt, die seinen Bund halten und ihn nicht verachten, 1. Mose 17 (v. 4–8.19–21).
7. Daß dies keine rechte christliche Gemeinde sei, in der noch Sünder gefunden werden.
8. Daß man in den Gotteshäusern, in denen früher papistische Messen gehalten und
gelesen worden sind, keine Predigt hören oder besuchen solle.
9. Daß man nichts mit den Predigern, die das Evangelium gemäß der Augsburgischen
Konfession verkünden und die Predigten und Irrtümer der Täufer tadeln, zu schaffen
haben solle, ihnen auch weder dienen noch etwas für sie arbeiten, sondern ihnen als
den Verdrehern des Wortes Gottes aus dem Weg gehen und sie meiden solle.
Nicht zu duldende Artikel, die die öffentliche Ordnung betreffen
1. Daß das Amt politischer Leitung
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im Neuen Testament kein gottgefälliger Aufga-
ben- und Lebensbereich
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sei.
2. Daß ein Christ das Amt politischer Leitung nicht mit gutem, unbeschadetem Ge-
wissen tragen oder verwalten könne.
3. Daß ein Christ das Amt politischer Herrschaft, wenn Maßnahmen gegen die Bösen
zu ergreifen sind, nicht unbeschadeten Gewissens ausüben könne und daß die Regier-
ten ebensowenig deren von Gott empfangene Gewalt um Gewährung von Schutz an-
rufen dürften.
4. Daß ein Christ guten Gewissens keinen Eid schwören und sein politisches Ober-
haupt durch keinen Eid seiner Loyalität versichern dürfe
.
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5. Daß die politische Gewalt im Neuen Bund nicht unbeschadeten Gewissens mit To-
desstrafe gegen Übeltäter vorgehen könne.
Nicht zu duldende Artikel, die Haus und Beruf betreffen
1. Daß ein Christ guten Gewissens nichts Eigenes behalten oder besitzen könne, son-
dern dies alles in die Gemeinschaft zu geben habe.
2. Daß ein Christ guten Gewissens kein Schankwirt, Kaufmann oder Waffenschmied
sein könne.
51 Die Vorlage liest „Oberkeit“; hier und im folgenden ersetzt durch: „politische Leitung“/„Herrschaft“/„Gewalt“.
52 Die Vorlage liest hier „Stand“; vgl. oben Anm. 50.
53 Der Text spricht hier in engem historischen Bezug von der „Erbhuldigung“ an den „Landesfürsten oder Oberherrn“.
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