Die Bekenntnisschriften - page 116

Die Apologie des Augsburger Bekenntnisses
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[Auch bei beginnender Gesetzeserfüllung: Rechtfertigung allein durch Glauben]
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Aus all dem wird hinreichend deutlich, daß allein der Glaube rechtfertigt, d. h., daß
er zuerst Sündenvergebung erlangt und die Versöhnung um Christi willen, und daß
allein der Glaube die Wiedergeburt wirkt, denn allein durch den Glauben wird der
Heilige Geist empfangen. Sodann, daß jene angefangene Erfüllung des Gesetzes nicht
um ihrer selbst willen bei Gott Gefallen findet. Weil aber immer noch anderswo,
nämlich in der Verheißung Christi, die Rechtfertigung gesucht werden muß und weil
allein der Glaube ein friedliches Gewissen schafft, ist es zwingend, daß allein der
Glaube rechtfertigt. Immer nämlich müssen wir erkennen, daß wir nicht um des
Gesetzes, sondern um Christi willen angenommen sind. Denn wir werden nicht aus
dem Gesetz, sondern aus der Verheißung gerechtfertigt. Es darf auch die Ehre Christi
nicht auf das Gesetz übertragen werden. Und da wir zu Beginn um Christi willen für
gerecht erklärt werden, weil wir an ihn glauben, dürfen wir doch nicht meinen, daß
wir später – unter Verwerfung dieses Mittlers – aufgrund unserer Gesetzeserfüllung
gerecht sind; [CR 459] wiewohl es nötig ist, daß die Wiedergeborenen Gutes tun.
Und soweit die Gesetzestaten [wirklich] dem Gesetz gehorchen, sind sie „Gerech-
tigkeiten“; soweit rechtfertigt dieser Gesetzesgehorsam als Gesetzesgerechtigkeit.
Aber diese unvollkommene Gesetzesgerechtigkeit ist nur um des Glaubens willen
angenehm und kann die Gewissen nicht zum Frieden bringen. Das vermag nur der
Glaube, der sich fest darauf verläßt, daß wir um des Hohenpriesters Christus willen
einen gnädigen Gott haben. In dieser Verheißung müssen die frommen und tief
erschrockenen Gewissen Versöhnung und Rechtfertigung suchen, durch diese
Verheißung müssen sie sich aufrichten und aufrecht halten, wie diese Worte lehren:
„Der Gerechte wird aus Glauben leben“ (Röm 1, 17; Hab 2, 4). Sie zeigen nämlich,
daß der Glaube rechtfertigt, und so rechtfertigt, daß er zugleich lebendig macht, d. h.,
daß er die Gewissen aufrichtet und tröstet und ewiges Leben und Freude im Geist
hervorbringt.
[196]
Antwort auf die Argumente der Gegner
[Unterscheidung von Gesetz und Evangelium führt aus Ungewißheit zur Klarheit]
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Nachdem
[…] diese
Grundlagen der Sache – nämlich die Unterscheidung zwischen
dem Gesetz
und
den Verheißungen oder dem Evangelium – erkannt sind, wird es
leicht sein, die Vorwürfe der Gegner zu entkräften. Denn sie zitieren Worte vom
Gesetz und den Werken, übergehen
aber
die von den Verheißungen. Ein für allemal
aber kann auf alle Reden vom Gesetz geantwortet werden, daß das Gesetz nicht er-
füllt werden kann ohne Christus. Und wenn weltliche Werke ohne Christus gesche-
hen, gefallen sie Gott nicht. Wenn man also Werke predigt, muß man hinzufügen, daß
der Glaube verlangt wird, daß sie um des Glaubens willen gepredigt werden, weil sie
dessen Früchte und Zeugnisse sind.
Wie kann man schlichter über diese unsere Lehre
sprechen? Denn zur Erkenntnis der Wohltaten Christi muß man die Verheißungen
vom Gesetz unterscheiden.
Zweideutige und gefährliche Fälle führen zu vielen
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