Die Bekenntnisschriften - page 113

Die Apologie des Augsburger Bekenntnisses
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gelten, sondern
müssen glauben, für gerecht oder angenehm erklärt zu werden um
Christi willen, nicht wegen des Gesetzes oder unserer Werke, und daß diese angefan-
gene Erfüllung des Gesetzes Gott gefällt, weil wir in Christus sind. Ebenso, daß uns
wegen des Glaubens an Christus nicht zugerechnet wird, was an der Erfüllung des
Gesetzes fehlt.
[CR 456] Dies lehrt Paulus Gal 3 (v. 13), wenn er schreibt: „Christus aber hat uns
erlöst von dem Fluch des Gesetzes, da er zum Fluch wurde für uns.“ Das heißt, das
Gesetz verurteilt alle Menschen; aber Christus hat, weil er ohne Sünde die Sünden-
strafe trug und für uns zum Opferlamm gemacht wurde, jenes Recht des Gesetzes
aufgehoben, so daß es nicht mehr anklagt und die verurteilt, die an ihn glauben, weil
er selbst für sie die Versöhnung ist, um derentwillen sie jetzt für gerecht gehalten
werden.
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Im gleichen Sinne schreibt er an die Kolosser: „In Christus seid
ihr vollendet“ (Kol 2, 10), als würde er sagen: Obwohl ihr bisher noch weit von der
Vollkommenheit des Gesetzes entfernt seid, verdammen euch die Reste der Sünde
dennoch nicht, weil wir um Christi willen eine sichere und gewisse Versöhnung ha-
ben, wenn ihr nur glaubt, obwohl die Sünde noch in eurem Fleisch steckt.
Denn weit
über unserer Reinheit, ja sogar weit über dem Gesetz selbst müssen Christi Tod und
Genugtuung stehen, die uns geschenkt sind, damit wir gewiß sind, um jener Genug-
tuung willen einen gnädigen Gott zu haben, nicht um unserer Gesetzeserfüllung will-
len. Denn gottlos ist das Vertrauen, das auf unsere Gesetzeserfüllung gegründet wird.
Dagegen ist dasjenige Vertrauen notwendig, das sich auf die Genugtuung Christi
gründet.
[Frieden des Gewissens nicht durch Werke, sondern nur durch Glauben]
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Drittens. Allein das rechtfertigt vor Gott, was uns wieder friedliche Gewissen schenkt.
Denn solange das Gewissen vor dem Richtspruch Gottes flieht und Gott zürnt, sind
wir nicht gerecht und lebendig gemacht.
Ferner schenkt uns allein der Glaube ruhige Gewissen, nach jenem Spruch: „Da
wir nun gerecht geworden sind durch den Glauben, haben wir Frieden“ (Röm 5, 1).
Ebenso: „Der Gerechte wird aus Glauben leben“ (Röm 1, 17; Hab 2, 4), d. h., durch
den Glauben überwindet er die Schrecken des Todes, durch den Glauben wird er
aufgerichtet und empfängt Freude und Leben. Dies verleiht der Glaube, nicht weil er
ein um seiner selbst willen würdiges Werk ist, sondern nur, weil er die angebotene
Verheißung ergreift, wobei er nicht auf seine eigene Würdigkeit sieht.
[CR 457] Allein der Glaube rechtfertigt also; und gute Werke gefallen um des
Glaubens willen. Was können die Gegner gegen diese Lehre ins Feld führen? Was
können sie gegen die offenkundige Wahrheit erdenken? Denn der Untersatz
ist völ-
lig sicher, daß uns unsere Werke kein friedliches Gewissen geben können, wenn Gott
uns richtet und anklagt und uns unsere Unreinheit zeigt. Das schärft auch die Schrift
47 Vgl. oben Nr. 34. Untersatz = die zweite Prämisse (nach dem Obersatz = erste Prämisse; hier: Nur das rechtfer-
tigt, was ein friedliches Gewissen gibt). Aus beiden ergibt sich der Schluß: Allein der Glaube rechtfertigt.
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