Die Bekenntnisschriften - page 151

Die Apologie des Augsburger Bekenntnisses
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[Art. X: Vom heiligen Abendmahl]
[Leibliche Gegenwart Christi, wie in der Kirche bezeugt]
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Der zehnte Artikel ist anerkannt worden. In ihm bekennen wir, daß wir glauben, daß
im Mahl des Herrn Leib und Blut Christi wirklich und wesenhaft gegenwärtig sind
[248] und wirklich mit dem, was man sieht, Brot und Wein, denen dargereicht wer-
den, die das Sakrament empfangen. Diese Auffassung haben
unsere Prediger
beharr-
lich
verteidigt […]
. Und wir wissen genau, daß nicht nur die römische Kirche die
leibliche Gegenwart Christi behauptet; auch die griechische Kirche denkt jetzt wie
einst dasselbe,
wie der Kanon der Messe bei den Griechen bezeugt. Und es gibt die
Zeugnisse bestimmter Schriftsteller. Denn Cyrill
sagt zu Joh 15 […],
daß uns Chri-
stus im Abendmahl leiblich dargereicht wird. Er sagt nämlich so: „Wir leugnen doch
nicht, daß wir durch rechten Glauben und wahre Liebe geistlich mit Christus verbun-
den werden. Daß es aber für uns keine Art leiblicher Verbindung mit ihm gäbe, das
bestreiten wir entschieden. Wir sagen, daß das den Heiligen Schriften ganz fremd ist.
Denn wer hat daran gezweifelt, daß Christus auch so der Weinstock sei, wir aber die
Reben, die wir uns von dort das Leben holen? Höre Paulus, der sagt, daß [CR 535]
‚wir alle ein Leib sind in Christus‘; daß wir, ‚obwohl wir viele sind, in ihm dennoch
eins sind. Denn wir haben alle Anteil an dem einen Brote‘ (Röm 12, 5; 1. Kor 10, 17).
Oder meint er vielleicht, die Kraft des geheimnisvollen Segens sei uns unbekannt?
Wenn er in uns wirkt, wird er dann nicht auch leiblich bewirken, daß durch die Teil-
habe am Fleisch Christi Christus in uns wohnt?“ – Und bald danach: „Daher muß man
beachten, daß Christus nicht nur durch die Einwohnung, die durch die Liebe erkannt
wird, in uns ist, sondern auch durch eine natürliche Teilhabe“ usw.
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Das haben wir
zitiert, nicht um eine Diskussion darüber anzufangen (denn die Kaiserliche Majestät
verwirft diesen Artikel nicht), sondern damit für jeden, der dies liest, noch klarer
wird, daß wir eine in der ganzen Kirche anerkannte Auffassung verteidigen, [nämlich
die,] daß im Abendmahl wirklich und der Substanz nach Leib und Blut Christi
gegenwärtig sind und wirklich dargereicht werden mit dem, was man sieht, mit Brot
und Wein. Und wir sprechen von der Gegenwart des lebendigen Christus; wir wissen
nämlich, daß der Tod fortan nicht über ihn herrschen wird (Röm 6, 9).
[249]
[Art. XI: Von der Beichte]
[Reformation bringt Gewißheit der Absolution ans Licht]
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Der elfte Artikel über die Beibehaltung der Absolution in der Kirche wird anerkannt.
Aber zur Beichte fügen sie eine Korrektur an, nämlich: Es sei die Bestimmung des
Kapitels „Omnis utriusque
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zu beachten, derzufolge jedes Jahr eine Beichte abge-
legt werden muß. Und obwohl die Leute nicht alle Sünden aufzählen könnten, müsse
78 Bischof Cyrill von Alexandrien († 444).
79 Cyrill, [Kommentar] zum Johannesevangelium, Buch 10, Kap. 2.
80 IV. Laterankonzil 1215, Kap. 21 (Über die jährliche Beichte und Ohrenkommunion).
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