Die Bekenntnisschriften - page 152

Die Apologie des Augsburger Bekenntnisses
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man doch Sorgfalt darauf verwenden, sie [im Gedächtnis] zu sammeln und alle, an die
man sich erinnern kann, zu nennen.
Über diesen ganzen Artikel wollen wir schon bald ausführlicher sprechen, wenn
wir unsere gesamte Bußlehre entfalten werden. Denn es steht fest, daß wir die
Wohltat der Absolution und die „Gewalt der Schlüssel“ so ins Licht gerückt und
gepriesen haben, daß viele angefochtene Gewissen aus der Lehre der Unseren Trost
geschöpft haben, nachdem sie vernommen hatten, es sei ein Gebot Gottes, ja, mehr
noch eigentlicher Inhalt des Evangeliums, daß wir der Absolution glauben und
entschlossen urteilen, daß uns die Vergebung der Sünden umsonst geschenkt wird
[250] um Christi willen, und glauben, daß wir wirklich durch den Glauben mit Gott
versöhnt werden. Diese Lehre hat viele fromme Gemüter aufgerichtet, und sie hat
Luther gleich zu Beginn größte Zustimmung bei allen guten Männern gebracht, als sie
den Gewissen einen sicheren und zuverlässigen Trost gezeigt hat. Denn zuvor war die
ganze Kraft der Absolution durch die Lehren über die Werke unterdrückt worden,
weil die Sophisten und Mönche nichts über den Glauben und die umsonst geschenkte
Vergebung der Sünden lehrten.
[Häufiger Sakramentsgebrauch, aber ohne zeitliche Festlegung]
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[CR 536] Was im übrigen die Zeiten anbelangt, so empfangen gerade in unseren Kir-
chen sehr viele Menschen mehrmals im Jahr die Sakramente, [nämlich] die Absoluti-
on und das Abendmahl. Und diejenigen, die über die Bedeutung und die Früchte der
Sakramente lehren, tun dies so, daß sie das Volk einladen, von den Sakramenten
häufig Gebrauch zu machen. Es gibt nämlich darüber viele Bücher der Unseren. Sie
sind so geschrieben, daß die Gegner, sofern sie gute Leute sind, sie ohne Zweifel
anerkennen und loben müssen. Den Lasterhaften und Sakramentsverächtern wird die
Exkommunikation angedroht. Dies geschieht so gemäß dem Evangelium und den
alten Kirchengesetzen. Doch wird kein fester Zeitpunkt vorgeschrieben, weil nicht
alle zur selben Zeit in gleicher Weise bereit sind. Vielmehr, wenn alle zur gleichen
Zeit kommen, dann können die Leute nicht ordentlich verhört und unterrichtet wer-
den. Auch haben die alten Kirchengesetze und die Väter keine bestimmte Zeit festge-
setzt. Der Kanon sagt nur folgendes: „Wenn Leute in die Kirche kommen und man
feststellt, daß sie niemals kommunizieren [zum Abendmahl gehen], sollen sie er-
mahnt werden. Wenn sie [auch dann] nicht kommunizieren, sollen sie zur Buße
kommen. Wenn sie kommunizieren, sollen sie [auch künftig] nicht immer fernblei-
ben. Tun sie es [aber] nicht, dann sollen sie fernbleiben.“
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Christus sagt, daß dieje-
nigen, die das Abendmahl unwürdig essen, es sich zum Gericht essen (1. Kor 11, 29).
Deshalb sollen die Pastoren nicht diejenigen zwingen, das Sakrament zu empfangen,
die nicht bereit sind.
81 I. Konzil zu Toledo (400), Kanon 13 (zitiert im Dekretum Gratiani, 12. Jahrhundert).
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