Die Bekenntnisschriften - page 178

Die Apologie des Augsburger Bekenntnisses
218
ganz neue Art zu deuten sein: „Bringt Früchte, die der Buße würdig sind“, „Tut Bu-
ße“ heißt dann: „Ertragt die Fegfeuerstrafen nach diesem Leben!“ – Aber es verdrießt
einen, diese Albernheiten der Gegner mit noch mehr Worten zurückzuweisen. Denn es
steht fest, daß die Schrift von geschuldeten Werken spricht, von der völligen Neuheit
des Lebens, nicht von diesen Auflagen ungeschuldeter Werke, von denen die Gegner
reden. Und dennoch verteidigen sie mit diesen Erfindungen die [Mönchs-]Orden, den
Verkauf von Messen und endlose Auflagen, weil sie nämlich Werke sein sollen, die,
wenn auch nicht für die Schuld, so doch für die Strafe Genugtuung leisten.
[Haltlose Behauptungen über das Auferlegen oder Umwandeln von Strafen durch die
Schlüsselgewalt]
113
Obwohl also die zitierten Schriftworte nicht besagen, daß ewige Strafen durch unge-
schuldete Werke auszugleichen sind, behaupten die Gegner blindlings, daß jene Stra-
fen durch kirchenrechtliche Genugtuungen abgegolten würden.
Ferner: Da es völlig
gewiß ist, daß die Vergebung der Sünden geschenkweise erfolgt (umsonst um Christi
willen geschenkt wird), so folgt daraus, daß keine Genugtuungen gefordert werden.
Auch enthält das Evangelium das Gebot, die Sünden umsonst zu vergeben, nicht
Strafen und neue Gesetze aufzuerlegen oder einen Teil der Strafen aufzuerlegen,
nachdem ein Teil erlassen wurde […].
[CR 561] Wo liest man das denn in der
Schrift? Christus spricht von der Vergebung der Sünde, wenn er sagt: „Alles, was
du
lösen wirst“
(Mt 16, 19) usw. Durch diese Vergebung ist der ewige Tod aufgehoben
und das ewige Leben geschenkt worden. Auch spricht er hier nicht von aufzuer-
legenden Strafen: „Was du binden wirst“, sondern vom Behalten der Sünden derer,
die sich nicht bekehren. Das Wort des Lombarden vom teilweisen Erlaß der Strafen
bezieht sich auf kirchliche Strafbestimmungen. Einen Teil davon erließen die Pfarrer.
Obgleich wir also glauben, daß die Buße um der Ehre und des Gebotes Gottes willen
gute Früchte hervorbringen muß, und wir ebenso glauben, daß die guten Früchte
(„wahres Fasten“, „wahre Gebete“, „wahre Almosen“ usw.) Gottes Gebote haben, so
finden wir doch nirgends in der Heiligen Schrift, daß ewige Strafen nur wegen der
Fegfeuerstrafe oder kirchenrechtlicher Genugtuungen erlassen werden, d. h. wegen
irgendwelcher nicht geschuldeter Werke, oder daß die Schlüsselgewalt den Auftrag
hätte, [282] Strafen umzuwandeln oder einen Teil davon zu erlassen. Dies hätten die
Gegner beweisen müssen.
[Gegen Schuld, ewigen Tod oder Fegfeuerstrafen richten Genugtuungswerke nichts
aus]
114
Außerdem ist der Tod Christi nicht nur eine Genugtuung für die Schuld, sondern auch
eine für den ewigen Tod, nach jenem Wort: „Ich werde dein Tod sein, Tod“ (Hos 13,
14). Was für eine Ungeheuerlichkeit also ist es zu sagen, die Genugtuung Christi gelte
die Schuld ab, unsere Strafen [aber] den ewigen Tod. [Dies würde bedeuten,] daß
schon jenes Wort „Ich werde dein Tod sein“ nicht von Christus, sondern von unseren
1...,168,169,170,171,172,173,174,175,176,177 179,180,181,182,183,184,185,186,187,188,...549
Powered by FlippingBook