Die Bekenntnisschriften - page 185

Die Apologie des Augsburger Bekenntnisses
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raubt zu haben. Denn er ist so lange ein Dieb oder Räuber, wie er unrechtmäßiger
Besitzer einer fremden Sache ist. Jene weltliche Genugtuung ist notwendig, weil
geschrieben steht: „Wer gestohlen hat, der stehle nicht mehr“ (Eph 4, 28). Ebenso
sagt Chrysostomus: „Im Herzen die Reue, im Munde die Beichte, [CR 568] im Wer-
ke die ganze Demut.“
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Das spricht nicht gegen uns. Die guten Werke müssen der
Buße folgen; sie muß Buße sein, keine Heuchelei, sondern eine Wandlung des gan-
zen Lebens zum Besseren.
Ebenso schreiben die Väter, es sei genug, wenn einmal im Leben jene öffentliche
oder feierliche Buße, für die die kirchenrechtlichen Vorschriften über Genugtuungen
formuliert wurden, geschieht. Daraus ist zu ersehen, daß sie meinten, jene Vorschrif-
ten seien nicht zur Vergebung der Sünden nötig. Denn sonst, abgesehen von dieser
feierlichen Buße, wollen sie, daß man oftmals Buße tut, wobei die Vorschriften über
Genugtuungen nicht gefordert wurden.
[Angebliche Forderungen des Evangeliums und die wahren Gebote Gottes]
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Die Verfasser der Konfutation schreiben, es sei nicht zu dulden, daß die Genugtuun-
gen gegen den Wortlaut des Evangeliums abgeschafft würden.
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Wir haben daher
bisher gezeigt, daß jene kanonischen Genugtuungen (d. h. jene ungeschuldeten Wer-
ke, die um der Abgeltung der Strafe willen zu tun sind) kein Gebot des Evangeliums
haben. Das zeigt die Sache selbst. Wenn Genugtuungswerke ungeschuldete Werke
sind, weshalb berufen sie sich [dann] ausdrücklich auf das Evangelium? Denn wenn
das Evangelium befehlen würde, die Strafen durch solche Werke abzugelten, dann
wären sie bereits geschuldete Werke. Aber sie reden so, um bei Unerfahrenen einen
falschen Anschein zu erwecken; und sie führen Belege an, die von geschuldeten
Werken sprechen, während sie selbst bei ihren Genugtuungen ungeschuldete Werke
verlangen. Ja, sie selbst gestehen in den Schulen, daß Genugtuungen ohne Sünde
verweigert werden können. Zu Unrecht schreiben sie hier also, wir würden durch den
Wortlaut des Evangeliums genötigt, [290] jene kanonischen Genugtuungen auf uns zu
nehmen.
Im übrigen haben wir schon oft bezeugt, daß die Buße gute Früchte bringen muß.
Und welches die guten Früchte sind, lehren die Gebote, nämlich Anrufung [Gottes],
Danksagung, Bekenntnis des Evangeliums, Lehren des Evangeliums, Eltern und Ob-
rigkeiten gehorchen, im Beruf dienen, nicht töten, nicht Haß behalten, sondern ver-
söhnungsbereit sein, den Bedürftigen geben, [und zwar] soviel, wie wir nach den
Umständen können, keine Hurerei treiben, keinen Ehebruch begehen, sondern das
Fleisch zügeln, bezähmen und züchtigen (nicht zum Ausgleich der ewigen Strafe,
sondern damit es nicht dem Teufel nachgibt, nicht den Heiligen Geist beleidigt), fer-
ner: die Wahrheit sagen. Diese Früchte haben Gebote Gottes, und sie müssen um der
Ehre und des Gebotes Gottes willen erbracht werden; sie erhalten auch Belohnungen.
123 Pseudo-Chrysostomus. Zitiert nach dem Decretum Gratiani, Von der Buße.
124 Konfutation, zu Art. 12 der Augsburgischen Konfession.
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