Die Apologie des Augsburger Bekenntnisses
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se gemacht habe, im Traum ein Schuster in der Stadt Alexandria gezeigt wurde, mit
dem man ihn vergleichen könne. Am nächsten Tag kam Antonius in die Stadt und
ging zu dem Schuster, um ihn nach seinen Übungen und Gaben zu fragen. Im Ge-
spräch mit ihm hörte er aber nur, daß dieser frühmorgens mit wenigen Worten für die
ganze Stadt bete [CR 635] und dann seine Arbeit tue. Hier hat Antonius begriffen,
daß der Lebensweise, die er auf sich genommen hatte, nicht die Rechtfertigung zuge-
schrieben werden dürfe.
Aber die Gegner denken, auch wenn sie jetzt ihre Lobsprüche auf die Vollkom-
menheit einschränken, tatsächlich doch anders. Sie verkaufen nämlich Verdienste und
eignen sie anderen unter dem Vorwand zu, daß sie die Gebote und Räte erfüllen,
weshalb sie wirklich glauben, überschüssige Verdienste zu haben. Was aber, wenn
nicht dies, heißt, sich die Vollkommenheit anzumaßen? Ferner hat man in der Kon-
futation selbst behauptet, die Mönche strebten danach, genauer nach dem Evangeli-
um zu leben. Sie schreibt also menschlichen Satzungen Vollkommenheit zu, wenn die
Mönche deshalb genauer nach dem Evangelium leben, weil sie kein Eigentum haben,
ehelos leben, der Regel gehorchen in bezug auf Kleidung, Speisen und ähnliche
Torheiten.
[Jesu Worte über das „Verlassen“ von Besitz, Frau und Kindern meinen ein Erleiden
um des Evangeliums willen, nicht das Erwählen des Mönchsstandes]
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Ebenso behauptet die Konfutation, die Mönche verdienten ein gesteigertes ewiges
Leben, und sie führt dazu [390] das Schriftwort an: „Wer sein Haus usw. ver-
läßt“ (Mt 19, 29); hier nämlich beansprucht sie die Vollkommenheit auch für die
Mönchsaktivitäten. Aber dieses Schriftwort sagt nichts über das mönchische Leben.
Denn Christus will nicht sagen, daß das Verlassen der Eltern, der Ehefrau, der Brüder
ein Werk sei, das man deshalb tun solle, weil es Sündenvergebung und ewiges Leben
verdient. Vielmehr ist solches Fortlaufen verflucht! Denn es geschieht unter Schmä-
hung Christi, wenn jemand die Eltern oder seine Ehefrau deshalb verläßt, um durch
eben dieses Werk die Sündenvergebung und das ewige Leben zu verdienen.
Es gibt aber zwei Arten des Verlassens. Das eine geschieht ohne Berufung, ohne
Gottes Gebot. Das billigt Christus nicht. Denn von uns erwählte Werke sind nutzlose
Gottesdienste. Noch deutlicher aber wird hier, daß Christus diese Flucht nicht billigt,
weil er vom Verlassen von Frau und Kindern spricht (Lk 18, 29 f.). Wir wissen aber,
daß das Gebot Gottes verbietet, Frau und Kinder zu verlassen. Ein anderes Verlassen
ist dasjenige, das aufgrund eines Gebotes Gottes geschieht, nämlich, wenn uns eine
Macht oder Tyrannei zwingt, zu weichen oder das Evangelium zu verleugnen. Hier
haben wir das Gebot, daß wir lieber Unrecht ertragen sollen, es eher erleiden sollen,
daß uns nicht nur das Vermögen, die Ehefrau und die Kinder, sondern auch das Le-
ben geraubt wird. [CR 636] Dieses Verlassen heißt Christus gut, und deshalb fügt er
hinzu: „um des Evangeliums willen“, um zu zeigen, daß er nicht von denen spricht,
die der Ehefrau und den Kindern Unrecht zufügen, sondern von denen, die um des
Bekenntnisses des Evangeliums willen Unrecht leiden. Auch unseren Leib müssen
wir um des Evangeliums willen verlassen. Hier wäre es lächerlich zu meinen, es sei