Die Bekenntnisschriften - page 201

Die Apologie des Augsburger Bekenntnisses
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mungen tätig sind, bekannt haben, ihnen sei sehr geholfen worden. Zuvor, durch
mönchische Meinungen beunruhigt,
zweifelten
sie nämlich daran, [CR 583] ob das
Evangelium jene bürgerlichen Ämter und Geschäfte gestatte. Das haben wir deshalb
erwähnt, damit auch Fernstehende begreifen, daß diese Form der Lehre, der wir fol-
gen, die Autorität der Obrigkeiten und das Ansehen aller bürgerlichen Ordnungen
nicht ins Wanken bringt, sondern sie vielmehr stärkt. Deren Würde war zuvor son-
derbar verdunkelt worden durch jene törichten mönchischen Auffassungen, welche
die
lächerliche und eitle Heuchelei der Armut und Demut der Politik und der Wirt-
schaft
bei weitem
vorzogen, obwohl Politik und Wirtschaft ein Gebot Gottes haben,
jene
platonische Gemeinschaft
aber kein Gebot Gottes hat.
[311]
[Art. XVII: Von der Wiederkunft Christi zum Gericht]
[Gericht zum ewigen Leben oder zur ewigen Verdammnis]
133
Den siebzehnten Artikel akzeptieren die Gegner ohne Einschränkung. In ihm
bekennen wir, daß Christus am Ende der Welt erscheinen und alle Toten auferwek-
ken und den Frommen das ewige Leben und ewige Freuden schenken, die Gottlosen
aber dazu verdammen werde, mit dem Teufel ohne Ende gemartert zu werden.
[Art. XVIII: Vom freien Willen]
[Fähigkeit und Grenzen des menschlichen Willens]
134
Den achtzehnten Artikel „Vom freien Willen“ lassen die Gegner gelten; doch setzen
sie einige Zeugnisse hinzu, die nicht zu dieser Sache passen. Sie fügen auch die Er-
klärung hinzu, man dürfe dem freien Willen nicht (wie die Pelagianer
143
) zuviel zu-
schreiben, ihm auch nicht (wie die Manichäer
144
) jede Freiheit absprechen. Das ist
völlig klar. Aber wo liegt der Unterschied zwischen den Pelagianern und unseren
Gegnern, wenn beide behaupten, die Menschen könnten ohne den Heiligen Geist Gott
lieben und seine Gebote hinsichtlich der Substanz der Handlungen erfüllen, [und]
Gnade und Rechtfertigung verdienen durch Werke, die die Vernunft aus sich selbst
ohne den Heiligen Geist hervorbringt? Wie viele Unsinnigkeiten ergeben sich aus
diesen pelagianischen Anschauungen, die in den Schulen mit großer Autorität gelehrt
werden! Augustinus widerlegt sie im Anschluß an Paulus mit großem Nachdruck. Wir
haben seine Lehre oben im Artikel „Von der Rechtfertigung“ zitiert
.
145
Doch rauben wir dem menschlichen Willen auch nicht die Freiheit. Der menschli-
che Wille hat eine Freiheit beim Auswählen von Werken und Dingen, die die Ver-
nunft aus sich heraus begreift. Er kann in gewisser Weise die bürgerliche Gerechtig-
143 Anhänger des Mönches Pelagius († nach 418), Gegner der Gnadenlehre Augustins.
144 Anhänger des persischen Religionsstifters Mani († 276), der eine schroff dualistische Lehre (Welt des Lichts –
Welt der Finsternis) vertrat.
145 S. o. Nr. 22.
1...,191,192,193,194,195,196,197,198,199,200 202,203,204,205,206,207,208,209,210,211,...549
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