Die Apologie des Augsburger Bekenntnisses
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esse er von dem Brot und trinke aus dem Kelch“ (1. Kor 11, 28). Dies sind die Worte
des Austeilenden. Und er schickt ja doch voraus, daß die, die das Mahl des Herrn
empfangen, es zugleich empfangen sollen. Daher steht fest, daß das Sakrament für die
ganze Kirche eingesetzt wurde. Und diese Sitte besteht bis heute in den grie-chischen
Kirchen und bestand einst auch in den lateinischen Kirchen, wie Cyprian
und
Hieronymus bezeugen. So nämlich sagt Hieronymus zu Zephanja: „Die Priester, die
der Eucharistie dienen und das Blut des Herrn ihren Gemeinden austeilen“ usw.
Dasselbe bezeugt die Synode von Toledo.
Und es wäre nicht schwer, einen großen
Haufen von Belegen zusammenzutragen. Hier wollen wir nichts weiter aufhäufen; wir
überlassen es einfach dem verständigen Leser zu prüfen, was von der göttlichen
Anordnung zu halten ist.
[Die Begründungen für den Kelchentzug sind inakzeptabel]
Die Gegner tun in der Konfutation nichts dazu, die Kirche, der der zweite Teil des
Sakraments entzogen wurde, zu entschuldigen. Das hätte guten und frommen Män-
nern wohl angestanden. Man hätte ein starkes Argument suchen müssen, um die Kir-
che zu entschuldigen und die Gewissen zu belehren, denen nur ein Teil des Sakra-
ments zuteil werden kann. Jetzt vertreten sie selbst die Ansicht, [330] daß der zweite
Teil mit Recht verboten werde, und untersagen es, den Empfang beider Teile zu ge-
statten. Zuerst geben sie vor, am Anfang der Kirche sei es irgendwo Sitte gewesen,
nur einen Teil zu reichen. Und doch können sie kein altes Beispiel dafür beibringen.
Sie führen aber Stellen an, an denen das Brot erwähnt wird, wie bei Lukas, wo ge-
schrieben steht, daß die Jünger Christus beim Brotbrechen erkannt haben (Lk 24, 35).
[CR 596] Sie zitieren auch andere Stellen vom Brotbrechen (Apg 2, 42.46; Apg 20, 7).
Zwar stellen auch wir nicht in Abrede, daß einige [Stellen] vom Sakrament verstan-
den werden müssen. Dennoch folgt daraus nicht, daß nur ein Teil gegeben wurde,
weil nach allgemeinem Sprachgebrauch durch die Erwähnung eines Teils auch das
übrige bezeichnet wird. Sie führen auch die „Laienkommunion“ an, die [aber] nicht
nur der Empfang einer Gestalt war, sondern beider Gestalten. Und wenn man die
Priester manchmal die Laienkommunion empfangen läßt, so wird dadurch gezeigt,
daß sie aus dem Dienst der Konsekration entfernt wurden.
Die Gegner wissen das
auch. Sie mißbrauchen aber die Unwissenheit der Unerfahrenen, die sich, wenn sie
„Laienkommunion“ hören, sofort die Sitte unserer Zeit vorstellen, nach der den Laien
nur ein Teil des Sakraments gegeben wird.
162 Bischof von Karthago († 258).
163 Hieronymus, Kommentar zum Propheten Zephanja, Kap. 3.
164 IV. Konzil von Toledo (633), Kanon 7.
165 Synode zu Orleans (538), Kanon 19.